AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ab.1 Digitaldruck GmbH
I. Allgemeines
1. Die ab1.digitaldruck GmbH (nachglogend AB1) liefert ausschliefllich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten die AB1 nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
2. Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die angegebenen Preise verstehen sich unter der Voraussetzung vollständig bereitgestellter Kundenvorlagen, die entsprechend den Informationen zu den Druckvorlagen der AB1 GmbH grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen werden von der AB1 nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt. Kleinaufträge unter 100,- EUR werden ohne Abzug von Skonto per Nachnahme oder gegen Vorkasse auf Kosten des Kunden
zum Versand gebracht. Abholung ab Werk erfolgt ausschließlich gegen Barzahlung.
2. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Die Preisangaben im Katalog und auf unserer Homepage sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB nennen wir Nettopreise und weisen die gültige Mehrwertsteuer gesondert aus.
3. Wir behalten uns vor, Bestellungen aus dem Ausland an unseren jeweiligen Distributor weiterzuleiten. Die Preise unserer ausländischen Distributoren können von unseren in Deutschland gültigen Preisen abweichen.
4. Für alle Rechnungen gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wenn von uns nicht anders festgelegt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto.
5. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Käufer eine Person im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung
bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist die Ab1 berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber
dem Käufer zustehen.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
IV. Lieferzeit
1. Angegebene und vorgeschriebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn die Ab1 hat ausdrücklich die Gewährleistung für die Einhaltung der Lieferfrist übernommen. Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Bei Überschreitung des Liefertermins kann der Kunde erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen.
V. Versand und Gefahrübergang
1. Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers. Versandweg und Versandart werden von der AB1 bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Käufer.
2. Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.
3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder ähnliches übernehmen. Vorstehende Vorschriften gelten nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
4. Kommt es infolge von Umständen, die die AB1 nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder gar zur Unmöglichkeit der Fertigung oder Lieferung, so haftet die AB1 nicht. Als solche Umstände zählen insbesondere Änderungen sowie das Fehlen oder die verspätete Übergabe notwendiger Unterlagen oder Zeichnungen. Die AB1 ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese in Rechnung zu stellen.
VI. Pflichtverletzung wegen Mängel
1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um
offensichtliche Mängel handelt.
2. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware.
3. Unsere Haftung wegen Mängeln beträgt sechs Monate ab Ablieferung der Ware; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
4. Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; schliefllich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
5. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, das der Mangel nicht durch unsachgemäßer Benutzung oder überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Ablieferung, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es der AB1 frei, den Nachweis zu führen, dass
die Sache bei Ablieferung keine Sachmängel aufwies.
6. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen missachtet oder die Ware weiterverarbeitet oder in Gebrauch genommen hat. Warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar.
7. Bei berechtigten Mängelrügen hat die AB1 das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware innerhalb von 14 Tagen nach Rückempfang der Ware. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
VII. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, dass AB1 rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages erforderlicher Vorlagen und Dateien gelangt. Bei den Druckdaten haftet der Kunde dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von AB1 zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme, Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen verbleiben im Eigentum der AB1 und dürfen nur im Einvernehmen mit AB1 verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Auftragsunterlagen werden in Form von Produktiondateien 2 Jahre aufbewahrt. Spätere Nachbestellungen bedürfen eines Kostenanteils zur Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach den aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
VIII. Anfertigung nach Vorlagen, Mehr- oder Minderlieferung
Bei Erzeugung von Waren nach Vorlagen des Kunden wird AB1 diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, welche durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien bedingt sind, behält sich AB1 vor und stellen keinen Reklamationspunkt dar. Dies gilt auch für Druckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Der Kunde erklärt sich einverstanden, bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% anzuerkennen. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/-5% sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.
IX. Lieferung Fahnenmasten, Großbilder
Bei der Lieferung von Fahnenmasten übernimmt AB1 keine Haftung für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen, die Statik, die Befestigung bzw. den Untergrund. Die Montage der Fahnenmasten und die damit zusammenhängende Prüfung und Schaffung der technischen Voraussetzungen obliegt dem Kunden. Textile Groflbilder unterliegen insbesondere in der Außenanwendung unterschiedlichsten Witterungseinflüssen. Dabei haben die Gröfle der
Werbefläche, Grundmaterialauswahl, Konfektion und Montagetechnologie entscheidenden Einfluss auf den sachgemäßen sicheren Einsatz des Produktes. Die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Begebenheiten vertrauten Projektanten ist grundsätzlich anzuraten. Die Produktgarantie der AB1 beschränkt sich auf Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter Laborbedingungen. Für Produkte mit einer Fläche von weniger als 25qm sollte der Kunde vor der
Auftragserteilung die Konfektions- und Montageempfehlungen der AB1 abfordern. Für Werbeflächen von mehr als 25qm Grundfläche ist der Kunde verpflichtet, vor der Auftragserteilung eine Projektierung durchführen zu lassen. Eine Haftung der AB1 wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen und/oder unsachgemäßer Montage/Verwendung durch den Kunden wird ausgeschlossen.
X. Datenerfassung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten erfasst werden, diese in eine Datenbank aufgenommen und verarbeitet werden. Sämtliche der übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.
XI. Widerruf - Rückgaberecht
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
1. Entsprechend den Vorschriften zum Fernabsatzgesetz (§ 312b-d, 312f, 355-357 BGB) für Endkunden kann die aufgegebene Bestellung ohne Angabe von Gründen binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Dieser Widerruf kann schriftlich, elektronisch oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
2. Bei Bestellungen über EUR 40,00 übernimmt die AB1 die Kosten der Rücksendung. Entspricht die gelieferte Ware nicht der Bestellung, übernimmt die AB1 die Kosten der Rücksendung auch bei einer Bestellung unter EUR 40.00.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Iserlohn. Gerichtsstand - auch im Wechsel- und Scheckprozess - ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Iserlohn.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschliefllich deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete auflerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.
3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Liefer- und Zahlungsbedingungen der ab1 Digital-Druck GmbH
gültig ab 01.06.2020